Dieser Beitrag wurde geschrieben von am Samstag, 20. Februar 2010 um 12:20 pm und eingeordnet unter soz. Du kannst den Antworten zu diesem Eintrag mit Hilfe des RSS-2.0-Feeds folgen.
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“ZUM THEMA:
Warum die Rechnungen „Arbeit würde sich nicht lohnen, wenn man Kinder und Hart IV hat“, falsch sind.
Die Grundlage für diese Vergleiche ist total falsch! Diese sieht nämlich so aus!
Man nehme einen Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen und vergleicht dieses Nettoeinkommen mit den Einkünften eines Hartz IV Gesamthaushaltes!
Für einen korrekten Vergleich müssten die Gesamteinkommen des Haushaltes des Arbeitnehmerns mit dem Gesamteinkommen des Hartz IV-Haushaltes verglichen werden.
Was man gerne immer unter den Tisch fallen lässt bei solchen Vergleichen, die nur eine Hätze auf einkommenarme Menschen sind, ist die Tatsache, dass auch der arbeitende Nettoeinkommensbezieher Anrecht hat Wohngeld!
So! Das ist das erste, was man gerne immer wegfallen lässt, damit der Vergleich auch möglichst dramatisch aussieht!
Das nächste ist der große Irrtum, das Hartz 4ler Wohngeld bekommen würden!!! Das ist falsch!!!
Ein Hartz IVer bekommt die sogenannte Wohnkostenübernahme! Mit der Auflage sich notfalls nach einer kleineren Wohnung umzuschauen, um Kosten einzusparen! Werden diese Auflagen und Umzüge nicht vollzogen, drohen Kürzungen in der Grundsicherung!
Wohngeld bekommt jeder (!) der seine Mietkosten durch eine Einkommenschwankung nicht aufrecht erhalten kann. Er kann aber in der Bude bleiben!
Wenn also unser arbeitender Nettoeinkommensbezieher nicht mehr in der Lage ist von seinen Nettokröten zu leben, da bspw. Die Miete zu hoch ist, kann er Wohngeld beantragen!
Eine Tatsache, die auch gerne bei diesen jämmerlich, recherchierten Vergleichen die nur Hass und Missgunst sähen sollen, unter den Tisch gefallen lassen werden.
Das zweite ist, dass der arbeitende Nettoeinkommensbezieher ebenfalls Kindergeld bekommt, wie alle (!) anderen auch! Das sind zur Zeit
164 Euro für die ersten beiden Kinder
Das dritte bekommt 170 und Nr. 4 bekommt 195€.
Liebe Anne Will, wofür bekommen ihre Redaktion oder auch ihre zum Teil schwachsinnigen Gäste, die behaupten, dass HartzVler Wohngeld bekommen würden oder diese falschen Vergleiche anführen, eigentlich Geld aus den GEZ oder Diäten aus Steuergeldern?
PS: An ihre ebenso schwachsinnigen Journalistenkollegen! Machen sie endlich mal ihre Arbeit!
–
Schöne Grüße
Tourist.
Ihre Mühe und ihre Informationsgehalt sind eine Menge wert! Danke dafür!
Guten Tag. Klar und übersichtlich: Die massig verarmende Jugend mit und ohne Kinder ist nicht Deutschlands Zukunft. Wer keine eigene hat, bietet auch anderen eher keine.
Zurecht wird hier drauf hingewiesen, dass es schon 5:1 steht für die oberen 20% Einkommen zu den unteren. Nähme man die 10% oder 5%, würden sich exponentielle Abgründe auftun. Und genau davon lenkt Guidos Leibblatt zur Propagierung der Umverteilung deutschen Volkseinkommens (im Portal schon “Der Papierprügel” gekürt)nach oben unterschwellig ab.
40 Millionen Arbeitnehmer gegen 6,7 Millionen ALG-II bezieher. 6:1 !
Aber seit 20 Jahren ~8 Millionen Selbständige und Freiberufler samt mithelfenden Familienangehörigen. 1,3 :1. Das ist der Abstand, den er vergrößern will.
Die Mövenpick-Hoteliers haben 1,1 Mio.€ gespendet und 12% Steuererlass für alle erhalten. Abstand vergrößert.
Das werden die anderen RA, Notare, Architekten, Wirtschafts-,Finanz- und vor allem Versicherungsberater und Bestatter etc. doch wohl auch können? Lobbyismus wie in den USA muss.
Wenn die Arbeitslosen mehr ALG wollen – legt doch zusammen und spendet an ???
(Die Konservativen führen erst dann den Mindestlohn ein, wenn die Linke die Maximalsteuern senkt.)
Art.24 der Verfassung von NRW lautet.
1. Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes.
Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.
2.Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie!!! decken.Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn.Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.
Ohne Kommentar
MfG
(1) Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.
(2) Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten.
Hallo,
ich wollte sie auf einen anonymen Blogeintrag verweisen! Hier ist er und die Quelle! Ich finde, das passt mal zum untersten fünftel!
http://wirtschaftquerschuss.blogspot.com/2010/02/us-industrieproduktion-im-januar-leicht.html
“ZUM THEMA:
Warum die Rechnungen „Arbeit würde sich nicht lohnen, wenn man Kinder und Hart IV hat“, falsch sind.
Die Grundlage für diese Vergleiche ist total falsch! Diese sieht nämlich so aus!
Man nehme einen Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen und vergleicht dieses Nettoeinkommen mit den Einkünften eines Hartz IV Gesamthaushaltes!
Für einen korrekten Vergleich müssten die Gesamteinkommen des Haushaltes des Arbeitnehmerns mit dem Gesamteinkommen des Hartz IV-Haushaltes verglichen werden.
Was man gerne immer unter den Tisch fallen lässt bei solchen Vergleichen, die nur eine Hätze auf einkommenarme Menschen sind, ist die Tatsache, dass auch der arbeitende Nettoeinkommensbezieher Anrecht hat Wohngeld!
So! Das ist das erste, was man gerne immer wegfallen lässt, damit der Vergleich auch möglichst dramatisch aussieht!
Das nächste ist der große Irrtum, das Hartz 4ler Wohngeld bekommen würden!!! Das ist falsch!!!
Ein Hartz IVer bekommt die sogenannte Wohnkostenübernahme! Mit der Auflage sich notfalls nach einer kleineren Wohnung umzuschauen, um Kosten einzusparen! Werden diese Auflagen und Umzüge nicht vollzogen, drohen Kürzungen in der Grundsicherung!
Wohngeld bekommt jeder (!) der seine Mietkosten durch eine Einkommenschwankung nicht aufrecht erhalten kann. Er kann aber in der Bude bleiben!
Wenn also unser arbeitender Nettoeinkommensbezieher nicht mehr in der Lage ist von seinen Nettokröten zu leben, da bspw. Die Miete zu hoch ist, kann er Wohngeld beantragen!
Eine Tatsache, die auch gerne bei diesen jämmerlich, recherchierten Vergleichen die nur Hass und Missgunst sähen sollen, unter den Tisch gefallen lassen werden.
Quelle:
http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/dokumente/kurzinformation.pdf
Das zweite ist, dass der arbeitende Nettoeinkommensbezieher ebenfalls Kindergeld bekommt, wie alle (!) anderen auch! Das sind zur Zeit
164 Euro für die ersten beiden Kinder
Das dritte bekommt 170 und Nr. 4 bekommt 195€.
Liebe Anne Will, wofür bekommen ihre Redaktion oder auch ihre zum Teil schwachsinnigen Gäste, die behaupten, dass HartzVler Wohngeld bekommen würden oder diese falschen Vergleiche anführen, eigentlich Geld aus den GEZ oder Diäten aus Steuergeldern?
PS: An ihre ebenso schwachsinnigen Journalistenkollegen! Machen sie endlich mal ihre Arbeit!
–
Schöne Grüße
Tourist.
Ihre Mühe und ihre Informationsgehalt sind eine Menge wert! Danke dafür!
Guten Tag. Klar und übersichtlich: Die massig verarmende Jugend mit und ohne Kinder ist nicht Deutschlands Zukunft. Wer keine eigene hat, bietet auch anderen eher keine.
Zurecht wird hier drauf hingewiesen, dass es schon 5:1 steht für die oberen 20% Einkommen zu den unteren. Nähme man die 10% oder 5%, würden sich exponentielle Abgründe auftun. Und genau davon lenkt Guidos Leibblatt zur Propagierung der Umverteilung deutschen Volkseinkommens (im Portal schon “Der Papierprügel” gekürt)nach oben unterschwellig ab.
40 Millionen Arbeitnehmer gegen 6,7 Millionen ALG-II bezieher. 6:1 !
Aber seit 20 Jahren ~8 Millionen Selbständige und Freiberufler samt mithelfenden Familienangehörigen. 1,3 :1. Das ist der Abstand, den er vergrößern will.
Die Mövenpick-Hoteliers haben 1,1 Mio.€ gespendet und 12% Steuererlass für alle erhalten. Abstand vergrößert.
Das werden die anderen RA, Notare, Architekten, Wirtschafts-,Finanz- und vor allem Versicherungsberater und Bestatter etc. doch wohl auch können? Lobbyismus wie in den USA muss.
Wenn die Arbeitslosen mehr ALG wollen – legt doch zusammen und spendet an ???
(Die Konservativen führen erst dann den Mindestlohn ein, wenn die Linke die Maximalsteuern senkt.)
MfG
Art.24 der Verfassung von NRW lautet.
1. Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes.
Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.
2.Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie!!! decken.Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn.Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.
Ohne Kommentar
MfG
Guten Tag, Und das noch dazu:
Artikel 27
(1) Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.
(2) Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten.
MfG